Taucherarbeiten
Gerne bieten wir Ihnen auch die notwendigen Taucherarbeiten zur Überprüfung von kampfmittelverdächtigen Anomalien in Wasserbereichen an. Unsere langjährig erfahrenen qualifizierten Taucher sind für alle Eventualitäten geschult und ausgerüstet.
Selbstverständlich verfügt auch hier der Räumstellenverantwortliche gleichzeitig über einen Qualifizierungsnachweis gemäß § 20 Sprengstoffgesetz nach deutschem Recht.